So wie die Hausratversicherung das gesamte Haus-Inventar eines Versicherten vor Beschädigung und Diebstahl schützt, deckt eine Hausratversicherung in der Regal auch den Diebstahl eines Fahrrades in geringem Umfang ab: Je nach Aufenthaltsort des Rades wird es als Haushaltsgegenstand betrachtet; Und so haftet die Versicherung, wenn es aus der Wohnung oder dem abschließbaren Keller – durch sogenannten Einbruchdiebstahl – entwendet wird. Nur wenige Anbieter bieten einen Diebstahlschutz in geringem Umfang auch außerhalb des Wohnhauses. Die genauen Bestimmungen sind in den allgemeinen Hausrat-Versicherungs-Bedingungen (VHB) festgehalten und dort nachzulesen.
Einfacher Diebstahl-Schutz durch Hausratversicherung
In der Regel ist ein Fahrrad in Höhe von 1 – 5 Prozent des Versicherungswertes des Hausrates versichert. Das heißt: Bei einer Haushalts-Versicherungssumme von beispielsweise 50.000 Euro und einer Deckungshöhe von 1Prozent können bei einem Fahrrad-Diebstahl bis zu 500 Euro erstattet werden.
Ein einfacher Diebstahlschutz kann bei einer solchen Versicherungssumme bereits ausreichen für ein Fahrrad, das günstiger als 500 Euro ist.
Erweiterter Diebstahl-Schutz durch Hausratversicherung
Zudem kann eine erweiterte Fahrradversicherung zur Hausratversicherung hinzugenommen werden; dazu muss sie aktualisiert werden. Die Höhe der Zusatz-Prämie orientiert sich an der Versicherungssumme der Hausratsversicherungen. Zudem hängt sie vom Wohnort des Rad-Besitzers ab. Hier gilt zu beachten, dass der Vertrag häufig eine sogenannte Nachtklausel enthält: Die meisten Versicherer bieten nachts zwischen 22 und 6 Uhr keinen Diebstahlschutz, wenn das Fahrrad in dieser Zeit ungenutzt und auf der Straße abgeschlossen wird.