Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung. Bei Erstgenannter handelt es sich um eine Pflichtversicherung; Die Zweitgenannte kann freiwillig abgeschlossen werden.
Normalerweise ist jeder Bundesbürger durch die gesetzliche Fahrrad-Unfallversicherung abgesichert. Die Beiträge, die der Arbeitgeber allein aufbringen muss, sind in der monatlichen Gehaltsabrechnung bereits abgezogen. In der Konsequenzen greift diese Versicherung allerdings auch nur bei Unfällen, die – grob betrachtet – im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen. Versichert ist in diesem Rahmen so ein Fahrradunfall auf dem Weg von oder zur Arbeit – wobei nicht mal der kürzeste Weg eingehalten werden muss. Kleinere Umwege, wie etwa eine Strecke, die auch an der Bäckerei vorbeiführt, werden akzeptiert. Ebenso sind ALGI- und ALGII-Empfänger, bei denen das zuständige Amt die Beiträge übernimmt, bei einem Unfall – mit und ohne Rad – auf dem Hin- und Rückweg zum Amt oder einer anderen Stelle sowie vor Ort versichert, sofern sie damit einer Einladung der Einrichtung folgen. Dasselbe gilt abgeleitet für alle pflichtversicherten Personen. Dazu zählen neben meldepflichtigen Arbeitssuchenden (nach SGB II) und Beschäftigten: Auszubildende, Studierende, Schüler, Kindergarten-Kinder, Pflegepersonen, Landwirte, Helfer bei Unglücksfällen, Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz sowie Blut- sowie Organspender. Die Wahl, sich in durch die gesetzliche Fahrrad-Unfallversicherung absichern zu lassen haben hingegen: Unternehmer (mit Ausnahmen einiger Berufsfelder), Selbstständige bzw. Freiberufler sowie mitarbeitende Ehegatten. Übrigens: Dass es sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung um eine Pflichtversicherung handelt bedeutet, dass der Abschluss dieser Versicherung grundsätzlich (d.h. mit wenigen Ausnahmen wie oben erläutert) gesetzlich verpflichtend ist. Geldleistungen: Bei einem Fahrrad-Unfall auf dem Arbeitsweg können Arbeitnehmer auf die Begleichung von medizinischen Behandlungskosten durch die Berufsgenossenschaft zählen. Ebenso können auch Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Form von Geldleistungen aufgebracht werden; Sofern der Unfall als Versicherungsfall anerkannt wird, kommen folgende Leistungen in Frage: Verletztengeld, Verletztenrente, Abfindungszahlungen, Pflegegeld, Übergangsgeld, Hinterbliebenenrente, Erstattung von Überführungskosten, Sterbegeld, Mehrleistungen für ehrenamtlich Tätige, Beihilfe. Sachleistungen: Zudem besteht Anspruch auf Sach- bzw. Dienstleistungen. Diese übersteigen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, da durch die gesetzliche Unfallversicherung wirklich alle notwendigen Bemühungen, die der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, ausgeschöpft werden müssen. In Betracht kommen dabei: ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen, Teilhabeleistungen, Heil- und Hilfsmittel.Gesetzliche Fahrrad-Unfallversicherung
Geltungsbereich und Leistungen
Konkrete Leistungen
Im Unterschied dazu greift die private Unfallversicherung meist rund um die Uhr und meist europaweit, oft sogar weltweit. Damit deckt sie die Kosten sowohl bei Unfällen auf der Arbeit als auch in der Freizeit und zu Hause, wo bekanntlich die meisten Unfälle passieren. Die private Versicherung übernimmt im Kern die finanzielle Absicherung bei einer dauerhaften Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit – also einer Invalidität, die in Folge eines Unfalls entsteht. Der Versicherte erhält sodann monatliche Zahlung oder eine einmalige Auszahlung der gesamten Summe. In den Vertragsvereinbarungen sollte festgehalten werden, dass die Zahlungen überproportional zum Grad der Invalidität steigen sollten.Private Fahrrad-Unfallversicherung
Geltungsbereich und Leistungen
Zahlen zur persönlichen Orientierung